Аноним Завхоз• 22 ноября 2022
Уезжать в Украину или оставаться в Германии?
Стоит вопрос о том, что или возвращаюсь на работу или увольняюсь.
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Ручки-Крючки• 22 ноября 2022
Ответ дляЗабежАЛОЧКА
пишут что нужно переходить на Голубую карту всем.
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Если вы нашли работу, соответствующую вашей квалификации, вы можете подать заявление на получение Голубой карты ЕС или вида на жительство для квалифицированных работников в компетентных иммиграционных органах Германии, не выезжая предварительно из страны.
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Если вы нашли работу, соответствующую вашей квалификации, вы можете подать заявление на получение Голубой карты ЕС или вида на жительство для квалифицированных работников в компетентных иммиграционных органах Германии, не выезжая предварительно из страны.
Голубая карта для людей с высшим образованием, для остальных вид на жительство для квалифицированных работников.
автор
Аноним Завхоз
• 22 ноября 2022
Ответ дляЗабежАЛОЧКА
Неправда.
Правда. Болгар тут очень много
Ручки-Крючки• 22 ноября 2022
Ответ дляЗабежАЛОЧКА
Если бы это было то в Германии уже пол болгарии с Черногорией сидело.
Болгарам не нужен вид на жительство, они работают с пастортом ЕС. У них там всего 7 миллионов населения, вся молодёжь давно тут, но они едут дальше, там где больше платят.
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ЗабежАЛОЧКА• 22 ноября 2022
Ответ дляАноним Завхоз
Правда. Болгар тут очень много
У нас в Баварии нет .Жителям ЕС вообще не нужна виза они могут просто приехать найти работу и переехать но тем не менее их нет
ЗабежАЛОЧКА• 22 ноября 2022
Ответ дляРучки-Крючки
Болгарам не нужен вид на жительство, они работают с пастортом ЕС. У них там всего 7 миллионов населения, вся молодёжь давно тут, но они едут дальше, там где больше платят.
И это говорит о том что рынок труда немцы защищают иначе бы беднейшие страны европы уже у них работали.
Ручки-Крючки• 22 ноября 2022
Ответ дляЗабежАЛОЧКА
Если бы это было то в Германии уже пол болгарии с Черногорией сидело.
Жители других стран ЕС уже не закрывают нехватку тех же медсестёр. Я еще 5 лет назад слушала в новостях, что медсестер нужно будет в два раза больше, потому-что население Германии стареет и и что нужно разрешить работать украинкам.
ЗабежАЛОЧКА• 22 ноября 2022
Ответ дляРучки-Крючки
Жители других стран ЕС уже не закрывают нехватку тех же медсестёр. Я еще 5 лет назад слушала в новостях, что медсестер нужно будет в два раза больше, потому-что население Германии стареет и и что нужно разрешить работать украинкам.
список востребованных профессий есть на сайте и он давно известен. Это и до войны можно было сделать. Что поменялось?
Ручки-Крючки• 22 ноября 2022
Ответ дляЗабежАЛОЧКА
И это говорит о том что рынок труда немцы защищают иначе бы беднейшие страны европы уже у них работали.
От чего защищают? В Германии в некоторых отраслях просто катастрофа. Не только медики нужны, дальнобойщики, строить новое жильё вообще некому. Мой муж не может найти автомеханика, одна надежда, что приедут украинцы. Те же поляки едут в Швейцарию, Англию, скандинавские страны.
ЗабежАЛОЧКА• 22 ноября 2022
Ответ дляРучки-Крючки
От чего защищают? В Германии в некоторых отраслях просто катастрофа. Не только медики нужны, дальнобойщики, строить новое жильё вообще некому. Мой муж не может найти автомеханика, одна надежда, что приедут украинцы. Те же поляки едут в Швейцарию, Англию, скандинавские страны.
А пусть он возмет этого автомеханика и попробует ему визу открыть. Автомеханик же захочет легально работать и пойдет в ауслендерамт? Верно?
ЗабежАЛОЧКА• 22 ноября 2022
Ответ дляРучки-Крючки
От чего защищают? В Германии в некоторых отраслях просто катастрофа. Не только медики нужны, дальнобойщики, строить новое жильё вообще некому. Мой муж не может найти автомеханика, одна надежда, что приедут украинцы. Те же поляки едут в Швейцарию, Англию, скандинавские страны.
Ваш же муж будет ему контракт под визу открывать?
Ручки-Крючки• 22 ноября 2022
Ответ дляЗабежАЛОЧКА
список востребованных профессий есть на сайте и он давно известен. Это и до войны можно было сделать. Что поменялось?
Поменялось то, что раньше была только голубая карта, для специалистов с высшим образованием и высоким уровнем зарплаты. Сейчас вы сами прочитали, что с 2020 года есть вид на жительство для квалифицированных работников , к которым относятся и люди без высшего образования и требований к зарплате нет, только если человек старше 45 лет.
ЗабежАЛОЧКА• 22 ноября 2022
Ответ дляРучки-Крючки
Поменялось то, что раньше была только голубая карта, для специалистов с высшим образованием и высоким уровнем зарплаты. Сейчас вы сами прочитали, что с 2020 года есть вид на жительство для квалифицированных работников , к которым относятся и люди без высшего образования и требований к зарплате нет, только если человек старше 45 лет.
требования к зарплате есть я вам ссылку дала.
Ручки-Крючки• 22 ноября 2022
Ответ дляЗабежАЛОЧКА
требования к зарплате есть я вам ссылку дала.
Нет там требований к зарплате. Черным по белому написано, что такая зарплата должна быть только у людей старше 45 лет, чтобы они успели заработать пенсию в Германии. При чем даже им не нужно столько зарабатывать, если они покажут другое пенсионное обеспечение.
Ручки-Крючки• 22 ноября 2022
Ответ дляЗабежАЛОЧКА
Ваш же муж будет ему контракт под визу открывать?
В чем проблема, если теперь есть вид на жительство для квалифицированных работников?
ЗабежАЛОЧКА• 22 ноября 2022
Ответ дляРучки-Крючки
В чем проблема, если теперь есть вид на жительство для квалифицированных работников?
какой параграф?
Ручки-Крючки• 22 ноября 2022
Ответ дляЗабежАЛОЧКА
требования к зарплате есть я вам ссылку дала.
Так прочитайте свою ссылку.
ЗабежАЛОЧКА• 22 ноября 2022
Ответ дляРучки-Крючки
Так прочитайте свою ссылку.
Напишите параграф для квалифицированного работника пожалуйста. я почитаю
Ручки-Крючки• 22 ноября 2022
Ответ дляЗабежАЛОЧКА
Напишите параграф для квалифицированного работника пожалуйста. я почитаю
Вы же сами выше кинули параграф
Ручки-Крючки• 22 ноября 2022
Ответ дляЗабежАЛОЧКА
я нашла о чем вы говорите. это 18 параграф
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Wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a beziehungsweise § 18b Abs. 1 AufenthG erhalten, um in Deutschland als Fachkraft eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen.
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.
Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zum Arbeiten erfüllt werden?
Ihre Qualifikation muss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Bildungsabschluss vergleichbar sein. Möchten Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten, zum Beispiel in einem Gesundheitsberuf, ist eine Berufsausübungserlaubnis zwingend erforderlich. Wie das Anerkennungsverfahren abläuft, erfahren Sie in der Rubrik „Anerkennung“.
Sie haben ein konkretes Jobangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland. Dabei ist wichtig, dass Ihre anerkannte Qualifikation Sie dazu befähigt, die Beschäftigung auszuüben. Das bedeutet, dass eine Beschäftigung in verwandten Berufen möglich ist.
Sind Sie älter als 45 Jahre und reisen Sie zum ersten Mal zum Zweck der Beschäftigung nach Deutschland? Dann müssen Sie mit der angestrebten Tätigkeit in Deutschland ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 46.530 Euro (im Jahr 2022) erreichen oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
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Это официальный источник. Брутто 46 530 в год а это очень высокая зарплата
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Wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a beziehungsweise § 18b Abs. 1 AufenthG erhalten, um in Deutschland als Fachkraft eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen.
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.
Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zum Arbeiten erfüllt werden?
Ihre Qualifikation muss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Bildungsabschluss vergleichbar sein. Möchten Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten, zum Beispiel in einem Gesundheitsberuf, ist eine Berufsausübungserlaubnis zwingend erforderlich. Wie das Anerkennungsverfahren abläuft, erfahren Sie in der Rubrik „Anerkennung“.
Sie haben ein konkretes Jobangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland. Dabei ist wichtig, dass Ihre anerkannte Qualifikation Sie dazu befähigt, die Beschäftigung auszuüben. Das bedeutet, dass eine Beschäftigung in verwandten Berufen möglich ist.
Sind Sie älter als 45 Jahre und reisen Sie zum ersten Mal zum Zweck der Beschäftigung nach Deutschland? Dann müssen Sie mit der angestrebten Tätigkeit in Deutschland ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 46.530 Euro (im Jahr 2022) erreichen oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
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Это официальный источник. Брутто 46 530 в год а это очень высокая зарплата
18 параграф. Переведите абзац про требование к зарплате, там речь только о людях старше 45 лет.
ЗабежАЛОЧКА• 22 ноября 2022
Ответ дляРучки-Крючки
Вы же сами выше кинули параграф
я кинула параграф для вьезда в германию для поиска работы а мы говорим о работе
Ручки-Крючки• 22 ноября 2022
Ответ дляЗабежАЛОЧКА
я кинула параграф для вьезда в германию для поиска работы а мы говорим о работе
Для поиска работы вы кидали 20 параграф.
ЗабежАЛОЧКА• 22 ноября 2022
Ответ дляРучки-Крючки
Для поиска работы вы кидали 20 параграф.
вот т ребования по 18.
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Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 18 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen
(1) Die Zulassung ausländischer Beschäftigter orientiert sich an den Erfordernissen des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. Die besonderen Möglichkeiten für ausländische Fachkräfte dienen der Sicherung der Fachkräftebasis und der Stärkung der sozialen Sicherungssysteme. Sie sind ausgerichtet auf die nachhaltige Integration von Fachkräften in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft unter Beachtung der Interessen der öffentlichen Sicherheit.
(2) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung nach diesem Abschnitt setzt voraus, dass
1.
ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt,
2.
die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat; dies gilt nicht, wenn durch Gesetz, zwischenstaatliche Vereinbarung oder durch die Beschäftigungsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist; in diesem Fall kann die Erteilung des Aufenthaltstitels auch versagt werden, wenn einer der Tatbestände des § 40 Absatz 2 oder 3 vorliegt,
3.
eine Berufsausübungserlaubnis erteilt wurde oder zugesagt ist, soweit diese erforderlich ist,
4.
die Gleichwertigkeit der Qualifikation festgestellt wurde oder ein anerkannter ausländischer oder ein einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss vorliegt, soweit dies eine Voraussetzung für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist, und
5.
in den Fällen der erstmaligen Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 18a oder § 18b Absatz 1 nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Ausländers die Höhe des Gehalts mindestens 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, es sei denn, der Ausländer kann den Nachweis über eine angemessene Altersversorgung erbringen. Von den Voraussetzungen nach Satz 1 kann nur in begründeten Ausnahmefällen, in denen ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse an der Beschäftigung des Ausländers besteht, abgesehen werden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gibt das Mindestgehalt für jedes Kalenderjahr jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres im Bundesanzeiger bekannt.
(3) Fachkraft im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ausländer, der
1.
eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzt (Fachkraft mit Berufsausbildung) oder
2.
einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt (Fachkraft mit akademischer Ausbildung).
(4) Aufenthaltstitel für Fachkräfte gemäß den §§ 18a und 18b werden für die Dauer von vier Jahren oder, wenn das Arbeitsverhältnis oder die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet sind, für diesen kürzeren Zeitraum erteilt. Die Blaue Karte EU wird für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich dreier Monate ausgestellt oder verlängert, wenn die Dauer des Arbeitsvertrages weniger als vier Jahre beträgt.
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Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 18 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen
(1) Die Zulassung ausländischer Beschäftigter orientiert sich an den Erfordernissen des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. Die besonderen Möglichkeiten für ausländische Fachkräfte dienen der Sicherung der Fachkräftebasis und der Stärkung der sozialen Sicherungssysteme. Sie sind ausgerichtet auf die nachhaltige Integration von Fachkräften in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft unter Beachtung der Interessen der öffentlichen Sicherheit.
(2) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung nach diesem Abschnitt setzt voraus, dass
1.
ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt,
2.
die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat; dies gilt nicht, wenn durch Gesetz, zwischenstaatliche Vereinbarung oder durch die Beschäftigungsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist; in diesem Fall kann die Erteilung des Aufenthaltstitels auch versagt werden, wenn einer der Tatbestände des § 40 Absatz 2 oder 3 vorliegt,
3.
eine Berufsausübungserlaubnis erteilt wurde oder zugesagt ist, soweit diese erforderlich ist,
4.
die Gleichwertigkeit der Qualifikation festgestellt wurde oder ein anerkannter ausländischer oder ein einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss vorliegt, soweit dies eine Voraussetzung für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist, und
5.
in den Fällen der erstmaligen Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 18a oder § 18b Absatz 1 nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Ausländers die Höhe des Gehalts mindestens 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, es sei denn, der Ausländer kann den Nachweis über eine angemessene Altersversorgung erbringen. Von den Voraussetzungen nach Satz 1 kann nur in begründeten Ausnahmefällen, in denen ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse an der Beschäftigung des Ausländers besteht, abgesehen werden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gibt das Mindestgehalt für jedes Kalenderjahr jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres im Bundesanzeiger bekannt.
(3) Fachkraft im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ausländer, der
1.
eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzt (Fachkraft mit Berufsausbildung) oder
2.
einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt (Fachkraft mit akademischer Ausbildung).
(4) Aufenthaltstitel für Fachkräfte gemäß den §§ 18a und 18b werden für die Dauer von vier Jahren oder, wenn das Arbeitsverhältnis oder die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet sind, für diesen kürzeren Zeitraum erteilt. Die Blaue Karte EU wird für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich dreier Monate ausgestellt oder verlängert, wenn die Dauer des Arbeitsvertrages weniger als vier Jahre beträgt.
ЗабежАЛОЧКА• 22 ноября 2022
обратите внимание на пункт
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die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat; dies gilt nicht, wenn durch Gesetz, zwischenstaatliche Vereinbarung oder durch die Beschäftigungsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist; in diesem Fall kann die Erteilung des Aufenthaltstitels auch versagt werden, wenn einer der Tatbestände des § 40 Absatz 2 oder 3 vorliegt,
=========
die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat; dies gilt nicht, wenn durch Gesetz, zwischenstaatliche Vereinbarung oder durch die Beschäftigungsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist; in diesem Fall kann die Erteilung des Aufenthaltstitels auch versagt werden, wenn einer der Tatbestände des § 40 Absatz 2 oder 3 vorliegt,
ЗабежАЛОЧКА• 22 ноября 2022
а теперь сам пункт 39
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Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 39 Zustimmung zur Beschäftigung
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung setzt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraus, es sei denn, die Zustimmung ist kraft Gesetzes, auf Grund der Beschäftigungsverordnung oder Bestimmung in einer zwischenstaatlichen Vereinbarung nicht erforderlich. Die Zustimmung kann erteilt werden, wenn dies durch ein Gesetz, die Beschäftigungsverordnung oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist.
(2) Die Bundesagentur für Arbeit kann der Ausübung einer Beschäftigung durch eine Fachkraft gemäß den §§ 18a oder 18b zustimmen, wenn
1.
sie nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer beschäftigt wird,
2.
sie
a)
gemäß § 18a oder § 18b Absatz 1 eine Beschäftigung als Fachkraft ausüben wird, zu der ihre Qualifikation sie befähigt, oder
b)
gemäß § 18b Absatz 2 Satz 2 eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung ausüben wird,
3.
ein inländisches Beschäftigungsverhältnis vorliegt und,
4.
sofern die Beschäftigungsverordnung nähere Voraussetzungen in Bezug auf die Ausübung der Beschäftigung vorsieht, diese vorliegen.
Die Zustimmung wird ohne Vorrangprüfung im Sinne des Absatzes 3 Nummer 3 erteilt, es sei denn, in der Beschäftigungsverordnung ist etwas anderes bestimmt.
(3) Die Bundesagentur für Arbeit kann der Ausübung einer Beschäftigung durch einen Ausländer unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft zustimmen, wenn
1.
der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer beschäftigt wird,
2.
die in den §§ 19, 19b, 19c Absatz 3 oder § 19d Absatz 1 Nummer 1 oder durch die Beschäftigungsverordnung geregelten Voraussetzungen für die Zustimmung in Bezug auf die Ausübung der Beschäftigung vorliegen und
3.
für die Beschäftigung deutsche Arbeitnehmer sowie Ausländer, die diesen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme rechtlich gleichgestellt sind, oder andere Ausländer, die nach dem Recht der Europäischen Union einen Anspruch auf vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, nicht zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung), soweit diese Prüfung durch die Beschäftigungsverordnung oder Gesetz vorgesehen ist.
(4) Für die Erteilung der Zustimmung hat der Arbeitgeber der Bundesagentur für Arbeit Auskunft über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen zu erteilen. Auf Aufforderung durch die Bundesagentur für Arbeit hat ein Arbeitgeber, der einen Ausländer beschäftigt oder beschäftigt hat, eine Auskunft nach Satz 1 innerhalb eines Monats zu erteilen.
(5) Die Absätze 1, 3 und 4 gelten auch, wenn bei Aufenthalten zu anderen Zwecken nach den Abschnitten 3, 5 oder 7 eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Ausübung einer Beschäftigung erforderlich ist.
(6) Absatz 3 gilt für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zum Zweck der Saisonbeschäftigung entsprechend. Im Übrigen sind die für die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit geltenden Rechtsvorschriften auf die Arbeitserlaubnis anzuwenden, soweit durch Gesetz oder Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt ist. Die Bundesagentur für Arbeit kann für die Zustimmung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Saisonbeschäftigung und für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zum Zweck der Saisonbeschäftigung am Bedarf orientierte Zulassungszahlen festlegen.
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Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 39 Zustimmung zur Beschäftigung
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung setzt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraus, es sei denn, die Zustimmung ist kraft Gesetzes, auf Grund der Beschäftigungsverordnung oder Bestimmung in einer zwischenstaatlichen Vereinbarung nicht erforderlich. Die Zustimmung kann erteilt werden, wenn dies durch ein Gesetz, die Beschäftigungsverordnung oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist.
(2) Die Bundesagentur für Arbeit kann der Ausübung einer Beschäftigung durch eine Fachkraft gemäß den §§ 18a oder 18b zustimmen, wenn
1.
sie nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer beschäftigt wird,
2.
sie
a)
gemäß § 18a oder § 18b Absatz 1 eine Beschäftigung als Fachkraft ausüben wird, zu der ihre Qualifikation sie befähigt, oder
b)
gemäß § 18b Absatz 2 Satz 2 eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung ausüben wird,
3.
ein inländisches Beschäftigungsverhältnis vorliegt und,
4.
sofern die Beschäftigungsverordnung nähere Voraussetzungen in Bezug auf die Ausübung der Beschäftigung vorsieht, diese vorliegen.
Die Zustimmung wird ohne Vorrangprüfung im Sinne des Absatzes 3 Nummer 3 erteilt, es sei denn, in der Beschäftigungsverordnung ist etwas anderes bestimmt.
(3) Die Bundesagentur für Arbeit kann der Ausübung einer Beschäftigung durch einen Ausländer unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft zustimmen, wenn
1.
der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer beschäftigt wird,
2.
die in den §§ 19, 19b, 19c Absatz 3 oder § 19d Absatz 1 Nummer 1 oder durch die Beschäftigungsverordnung geregelten Voraussetzungen für die Zustimmung in Bezug auf die Ausübung der Beschäftigung vorliegen und
3.
für die Beschäftigung deutsche Arbeitnehmer sowie Ausländer, die diesen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme rechtlich gleichgestellt sind, oder andere Ausländer, die nach dem Recht der Europäischen Union einen Anspruch auf vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, nicht zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung), soweit diese Prüfung durch die Beschäftigungsverordnung oder Gesetz vorgesehen ist.
(4) Für die Erteilung der Zustimmung hat der Arbeitgeber der Bundesagentur für Arbeit Auskunft über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen zu erteilen. Auf Aufforderung durch die Bundesagentur für Arbeit hat ein Arbeitgeber, der einen Ausländer beschäftigt oder beschäftigt hat, eine Auskunft nach Satz 1 innerhalb eines Monats zu erteilen.
(5) Die Absätze 1, 3 und 4 gelten auch, wenn bei Aufenthalten zu anderen Zwecken nach den Abschnitten 3, 5 oder 7 eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Ausübung einer Beschäftigung erforderlich ist.
(6) Absatz 3 gilt für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zum Zweck der Saisonbeschäftigung entsprechend. Im Übrigen sind die für die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit geltenden Rechtsvorschriften auf die Arbeitserlaubnis anzuwenden, soweit durch Gesetz oder Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt ist. Die Bundesagentur für Arbeit kann für die Zustimmung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Saisonbeschäftigung und für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zum Zweck der Saisonbeschäftigung am Bedarf orientierte Zulassungszahlen festlegen.
Ручки-Крючки• 22 ноября 2022
Ответ дляЗабежАЛОЧКА
вот т ребования по 18.
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Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 18 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen
(1) Die Zulassung ausländischer Beschäftigter orientiert sich an den Erfordernissen des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. Die besonderen Möglichkeiten für ausländische Fachkräfte dienen der Sicherung der Fachkräftebasis und der Stärkung der sozialen Sicherungssysteme. Sie sind ausgerichtet auf die nachhaltige Integration von Fachkräften in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft unter Beachtung der Interessen der öffentlichen Sicherheit.
(2) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung nach diesem Abschnitt setzt voraus, dass
1.
ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt,
2.
die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat; dies gilt nicht, wenn durch Gesetz, zwischenstaatliche Vereinbarung oder durch die Beschäftigungsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist; in diesem Fall kann die Erteilung des Aufenthaltstitels auch versagt werden, wenn einer der Tatbestände des § 40 Absatz 2 oder 3 vorliegt,
3.
eine Berufsausübungserlaubnis erteilt wurde oder zugesagt ist, soweit diese erforderlich ist,
4.
die Gleichwertigkeit der Qualifikation festgestellt wurde oder ein anerkannter ausländischer oder ein einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss vorliegt, soweit dies eine Voraussetzung für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist, und
5.
in den Fällen der erstmaligen Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 18a oder § 18b Absatz 1 nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Ausländers die Höhe des Gehalts mindestens 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, es sei denn, der Ausländer kann den Nachweis über eine angemessene Altersversorgung erbringen. Von den Voraussetzungen nach Satz 1 kann nur in begründeten Ausnahmefällen, in denen ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse an der Beschäftigung des Ausländers besteht, abgesehen werden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gibt das Mindestgehalt für jedes Kalenderjahr jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres im Bundesanzeiger bekannt.
(3) Fachkraft im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ausländer, der
1.
eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzt (Fachkraft mit Berufsausbildung) oder
2.
einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt (Fachkraft mit akademischer Ausbildung).
(4) Aufenthaltstitel für Fachkräfte gemäß den §§ 18a und 18b werden für die Dauer von vier Jahren oder, wenn das Arbeitsverhältnis oder die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet sind, für diesen kürzeren Zeitraum erteilt. Die Blaue Karte EU wird für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich dreier Monate ausgestellt oder verlängert, wenn die Dauer des Arbeitsvertrages weniger als vier Jahre beträgt.
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Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 18 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen
(1) Die Zulassung ausländischer Beschäftigter orientiert sich an den Erfordernissen des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. Die besonderen Möglichkeiten für ausländische Fachkräfte dienen der Sicherung der Fachkräftebasis und der Stärkung der sozialen Sicherungssysteme. Sie sind ausgerichtet auf die nachhaltige Integration von Fachkräften in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft unter Beachtung der Interessen der öffentlichen Sicherheit.
(2) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung nach diesem Abschnitt setzt voraus, dass
1.
ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt,
2.
die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat; dies gilt nicht, wenn durch Gesetz, zwischenstaatliche Vereinbarung oder durch die Beschäftigungsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist; in diesem Fall kann die Erteilung des Aufenthaltstitels auch versagt werden, wenn einer der Tatbestände des § 40 Absatz 2 oder 3 vorliegt,
3.
eine Berufsausübungserlaubnis erteilt wurde oder zugesagt ist, soweit diese erforderlich ist,
4.
die Gleichwertigkeit der Qualifikation festgestellt wurde oder ein anerkannter ausländischer oder ein einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss vorliegt, soweit dies eine Voraussetzung für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist, und
5.
in den Fällen der erstmaligen Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 18a oder § 18b Absatz 1 nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Ausländers die Höhe des Gehalts mindestens 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, es sei denn, der Ausländer kann den Nachweis über eine angemessene Altersversorgung erbringen. Von den Voraussetzungen nach Satz 1 kann nur in begründeten Ausnahmefällen, in denen ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse an der Beschäftigung des Ausländers besteht, abgesehen werden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gibt das Mindestgehalt für jedes Kalenderjahr jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres im Bundesanzeiger bekannt.
(3) Fachkraft im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ausländer, der
1.
eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzt (Fachkraft mit Berufsausbildung) oder
2.
einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt (Fachkraft mit akademischer Ausbildung).
(4) Aufenthaltstitel für Fachkräfte gemäß den §§ 18a und 18b werden für die Dauer von vier Jahren oder, wenn das Arbeitsverhältnis oder die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet sind, für diesen kürzeren Zeitraum erteilt. Die Blaue Karte EU wird für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich dreier Monate ausgestellt oder verlängert, wenn die Dauer des Arbeitsvertrages weniger als vier Jahre beträgt.
И что тут тоже речь только о людях старше 45 лет, что их зарплата должна покрывать 55 прицентов пенсионных взносов. Никаких требований к зарплате людей младше 45.
ЗабежАЛОЧКА• 22 ноября 2022
Ответ дляРучки-Крючки
И что тут тоже речь только о людях старше 45 лет, что их зарплата должна покрывать 55 прицентов пенсионных взносов. Никаких требований к зарплате людей младше 45.
читайте я выше все написала.
Ручки-Крючки• 22 ноября 2022
Ответ дляЗабежАЛОЧКА
читайте я выше все написала.
С чего вы взяли, что агенство по трудоустройству будет кому-то отказывать, если профессия есть в списках востребованных профессий? А если человек признает диплом, выучит язык до В1 и уже устроится на такую работу, что помешает ему перейти на 18 параграф?
ЗабежАЛОЧКА• 22 ноября 2022
Ответ дляРучки-Крючки
С чего вы взяли, что агенство по трудоустройству будет кому-то отказывать, если профессия есть в списках востребованных профессий? А если человек признает диплом, выучит язык до В1 и уже устроится на такую работу, что помешает ему перейти на 18 параграф?
По той причине по которой этого и раньше не делали и не давали визы тем же автомеханикам с албании ли греции. Арбайтсамту нужно своих!!!! жителей страны трудоустроить и заставить их слезть с пособия.
Ручки-Крючки• 22 ноября 2022
Ответ дляЗабежАЛОЧКА
По той причине по которой этого и раньше не делали и не давали визы тем же автомеханикам с албании ли греции. Арбайтсамту нужно своих!!!! жителей страны трудоустроить и заставить их слезть с пособия.
Никакие свои у них не слезают с пособий и не планируют. Речь идёт о востребованных профессиях. Вы серьезно думаете, что будут отказывать медсестрам, когда целые отделения в больницах закрыты, из-за нехвтки персонала, когда стариков, нуждающихся в уходе, станет в два раза больше к 2030 году? В ближайшие годы на пенсию уйдёт 15 миллионов немцев, чтобы решить эту проблему, в Германию должно приезжать 400 тыс новых работников в год.
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